CV Ponyfarm

die Reitschule in Großerlach / Altfürstenhütte
 im Rems-Murr-Kreis

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die CV-Ponyfarm, der CV Mahler GBR, Carola Mahler und dem Reitschüler abgeschlossenen Verträgen über die Erteilung von Unterricht, Ausritten und Reitkursen und Reiterfreizeiten.

§ 2 Regelmäßiger Reitunterricht

Der Regelmäßige Reitunterricht findet ganzjährig statt. In den Weihnachtsferien von Baden-Württemberg ist der Betrieb geschlossen.

§ 2.1 Vertragsdauer

Der Vertrag über regelmäßigen Reitunterricht wird auf unbestimmte Zweit abgeschlossen.

§ 2.2 Teilnahmegebühr

Die Reitstunden werden monatlich per Bankeinzug bezahlt und richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste und sind im Voraus zu entrichten. Der Beitrag wird monatlich im Voraus zum ersten eines Kalendermonats fällig, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart wurde.

§ 2.3 Kündigungsfristen

Der Vertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Maßgeblich ist der Eingang des Kündigungsschreibens. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
Sind die Gebühren nicht bis zur genannten Frist eingegangen, so ist die Reitschule berechtigt den Schüler vom Unterricht auszuschließen.

§ 2.4 Ausfälle

Die Reitstunden finden das ganze Jahr über statt, Ausnahme bilden unsere Betriebsschließung, Urlaubs- und Krankheitszeiten und die gesetzlichen Feiertage. Siehe auch § 2 Regelmäßiger Reitunterricht.

Kann ein Reitschüler an einer Unterrichtseinheit nicht teilnehmen, so entfällt die Stunde kostenpflichtig und ersatzlos. Die Reitstunde findet nur statt wenn mindestens zwei Reitschüler anwesend sind, ansonsten wird der Unterricht von der Reitlehrerin abgesagt. Dieser eventuelle Ausfall ist im Monatsbeitrag bereits berücksichtigt.

§ 2.5 Durchführung des Reitunterrichtes

Reitschüler sind verpflichtet rechtzeitig vor Beginn der Reitstunde auf der Reitanlage zu erscheinen damit sie ihr Pferd vor der Reitstunde putzen, satteln und trensen können. Nach der Reitstunde muss der Reitschüler genug Zeit einplanen um sein Pferd abzusatteln, in den Stall zurückbringen und die genutzten Sachen aufräumen zu können.

Es ist durchaus möglich, dass ein Schüler sein Pferd einmal nicht selbst richten muss. Dies kann die Reitlehrerin im Voraus nicht genau planen. Den Anweisungen der Reitlehrerin und den im Stall ausgehängten Regelungen ist unbedingt Folge zu leisten.

Es steht der Reitlehrerin frei anstelle des Reitunterrichtes eine Theoriestunde durchzuführen.

§ 2.5 Einstufung der Reitschüler

Die Reitlehrerin entscheidet unter Berücksichtigung des reiterlichen Könnens des Schülers welche Kurse dieser besuchen kann und darf.

§ 3 Reiterferien

Die Leistungen für eine Woche oder Kurz-Reiterferien in Vollpension sind auf dem Anmeldeformular aufgelistet.

§ 3.1 Kündigungsfristen

Bei  Abbruch  des  Urlaubs  erfolgt  keine  Vergütung.  Bei  Stornierung  wird  die  Anzahlung als Unkostenvergütung betrachtet. Bei Stornierung bis 2 Monate vor Urlaubsantritt ist der halbe Wochenpreis fällig. Bei Stornierung 1 Monat für Anreisetermin ist der Gesamtbetrag fällig. Tritt ein Teilnehmer von den Reiterferien zurück, so hat dies schriftlich zu erfolgen.

§ 3.2 Ausfälle

Werden die Reiterferien von Seiten der CV Ponyfarm – CV Mahler GbR und Carola Mahler abgesagt, wird die volle Kursgebühr erstattet. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird ausdrücklich empfohlen.

§ 4 Sicherheit

Die Reitschüler sind verpflichtet während des Umgangs mit den Pferden festes Schuhwerk und ggf. Handschuhe zu tragen. Während des Reitens ist das Tragen eines Reithelms Pflicht, der den aktuellen DIN-Normen entspricht. Das Tragen einer Schutzweste bzw. Protektors, insbesondere bei Geländeritten wird empfohlen. Ebenso wird der Abschluss einer Unfallversicherung, die Reiten als Risiko abdeckt empfohlen.

§ 5 Haftung

Der Reitunterricht findet lediglich auf Schulpferden von CV Ponyfarm statt. CV Ponyfarm haftet ausschließlich im Rahmen ihrer Betriebs- und Reitlehrerhaftpflichtversicherung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.

Für persönliches Eigentum der Reitschüler und Kursteilnehmer übernimmt CV Ponyfarm keine Haftung.

§ 6 Schriftform, anwendbares Recht und Gerichtsstand

Sämtliche Erklärungen und Änderungen, die im Rahmen des mit CV Ponyfarm abgeschlossenen Vertrages übermittelt werden, müssen schriftlich erfolgen. Die Postanschrift von CV Ponyfarm lautet: CV Ponyfarm, CV Mahler GbR und Carola Mahler, Bergstr. 67, 71579 Spiegelberg
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Backnang

§ 7 Änderung dieser AGB, Salvatorische Klausel

CV Ponyfarm – CV Mahler GbR und Carola Mahler – behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Vertragspartner spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht der Vertragspartner der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang, gelten die geänderten AGB als angenommen. CV Ponyfarm wird den Vertragspartner in der Information über die geänderten Bedingungen auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist gesondert hinweisen.

Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken..

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